Auf Patente und Markenrechte können Unternehmen Einnahmen aus Lizenzgebühren verbuchen. Diese sind oftmals eine nicht zu unterschätzende Einnahmequelle. Zudem besteht hier mitunter auch die Chance, auf legalem Weg Steuerzahlungen zu vermeiden. Dies ärgert den Bundesfinanzminister, der dies nun abstellen möchte und dieses Steuerschlupfloch nun schließen will.
Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) kann sich derzeit über einen prall gefüllten Staatssäckel freuen. Die Steuereinnahmen sprudeln und derzeit konnte er sogar einen Überschuss verbuchen. Dennoch sucht Schäuble nun nach Möglichkeiten, weitere Steuereinnahmen zu erschließen. Aktuell hat er einen bei Großkonzernen sehr gerne angewandten Steuertrick im Visier, den er künftig unterbinden will. Im Fokus des Bundesfinanzministers steht dabei das Errichten einer sogenannten Lizenzschranke. Dies berichtet die Zeitung „Rheinische Post“. Demnach wolle der Minister schon am Mittwoche einen Entwurf im Kabinett präsentieren, mit dessen Hilfe er verhindern möchte, dass Unternehmen Einnahmen auf Lizenzen oder bei Nutzung von Patenten zu einem stark verringerten Satz versteuern, als dies normalerweise der Fall wäre.
So fielen beispielsweise auf Malta für Lizenzeinkünfte keinerlei Steuern an. Bundesfinanzminister Schäuble will dabei vor allem Argumente der „Fairness“ als Motivator für diese Initiative wissen, denn die zu erwartenden Mehreinnahmen für den Fiskus sind mit zusätzlichen 30 Millionen Euro vergleichsweise niedrig.
Ab dem kommenden Jahr sollen demnach Einnahmen aus konzernintern anfallende Ausgaben, die für Konzessionen, Markenrechte, Lizenzen und Patente zu zahlen sind, nicht mehr den Gewinn in der Bundesrepublik Deutschland mindern dürfen, falls derartige Zahlungen bei einem ausländischen Zahlungsempfänger nicht oder lediglich in kleinem Umfang besteuert werden. Oftmals seien die Bezieher dieser Zahlungen in Richtung Ausland dortige Lizenz- oder Patentboxen mit niedriger Besteuerung. Manchmal fielen auch gar keinen Steuern an, sodass es bei Unternehmen ein gern genutzter fiskalischer Trick ist, Gewinne, die über Lizenzgebühren erwirtschaftet werden, in Länder mit Niedrigsteuer zu verlagern. Zu derartigen Nationen zählen beispielsweise neben Malta auch Belgien, die Schweiz oder die Niederlande. Dies, so Schäuble, sei „unfair“, da der Erhalt von Lizenzgeldern nicht dem Wert an entsprechenden Forschungsausgaben im selben Land entsprechen würde. Steuern, so Schäuble weiter, sollten dem Staat zustehen, in dem die Aktivitäten stattfänden, die zur Wertschöpfung beitrugen und nicht dem Staat, der den höchsten Rabatt auf Steuern offeriere.