Sie sind jung, hoch motiviert und gut ausgebildet. Es seien genaue diese Leute, die Daimler suche, sagte nun der Chef des schwäbischen Automobilkonzerns, Dieter Zetsche. Daher läge es nahe, künftig in Asylunterkünften nach geeigneten Kandidaten Ausschau zu halten.
Daimler geht künftig neue Wege bei der Arbeitnehmersuche. Daimler-Boss Zetsche kündigte an, künftig direkt in Asylbewerberunterkünfte zu gehen, um dort gezielt neue Mitarbeiter anwerben zu wollen. Daimler ist einer der größten Arbeitgeber Deutschlands im industriellen Bereich. Zetsche könne sich nach eigenen Aussagen daher gut vorstellen direkt in den Aufnahmezentren zu informieren, welche Voraussetzungen mitzubringen seien und welche Chancen daraus resultieren würden, um bei Daimler Arbeit zu finden. Man suche Menschen, die jung, motiviert und zudem gut ausgebildet seien und genau diese würde man eben auch unter den Asylbewerbern finden. Er sähe, so Zetsche weiter, durch die Asylbewerber eine ähnliche Entwicklung wie Jahrzehnte zuvor bei den Gastarbeitern.
Die Flüchtlinge könnten helfen, den Wohlstand in Deutschland zu erhalten oder gar zu vermehren, sei doch das Land derzeit nicht imstande, alle Arbeitsplätze allein mit Deutschen zu besetzen. Derzeit habe man den niedrigsten Stand bei den Arbeitslosenzahlen seit 1991. 2,8 Millionen Menschen in der Bundesrepublik seien aktuell ohne Job.
Bereits vor einiger Zeit hatte sich der Daimler-Boss dafür stark gemacht, die Regelungen zu lockern, ab wann Arbeit aufgenommen werden könne. So plädierte er dafür, Asylbewerber bereits nach einem Monat die Arbeitsaufnahme zu erlauben und so die bisherige Grenze von drei Monaten zu kippen. Erst nach Ablauf dieser Frist ist es aktuell Flüchtlingen und Asylbewerbern gestattet zu arbeiten. Doch selbst nach Ablauf dieser drei Monate ist es für diese Menschen nicht leicht, denn wenn es „bevorrechtigte Arbeitnehmer“ gibt, dann haben sie weiterhin schlechte Chancen auf Einstellung. Unter „bevorrechtigten Arbeitnehmern“ versteht man Deutsche sowie EU-Ausländer ebenso wie bereits anerkannte Flüchtlinge. Diese Regelung gilt erst dann nicht mehr, wenn Asylbewerber oder geduldete Flüchtlinge bereits 15 Monate in Deutschland sind. Dann dürfen sie ohne Einschränkungen einer Arbeit nachgehen.