Die Europäische Zentralbank (EZB) hat bislang Gelder in Staatsanleihen und sonstige Wertpapiere in Höhe von mehr als zwei Billionen Euro investiert. Die Investments fanden alle im öffentlichen Sektor statt und riefen Kritiker auf den Plan. Nun hat der Europäische Gerichtshof dieses Verfahren rechtlich bestätigt.
Die Ankäufe von Anleihen aus dem öffentlichen Sektor durch die EZB sind rechtens. Die Kritiker, die dagegen geklagt hatten, haben nun vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg eine Niederlage erlitten. Das Gericht bestätigte, dass das Vorgehen der EZB nicht gegen Recht in der Europäischen Union verstoßen würde. Bereits im Sommer 2017 hatte das Bundesverfassungsgericht Zweifel angemeldet, ob die EU-Notenbank dabei noch im Rahmen ihrer Kompetenzen handeln würde. Begründet wurde dies durch das Bundesverfassungsgericht mit der Aussage, es würde „gewichtige Gründe“ geben. Diese würden bedeuten, dass hierdurch gegen das Verbot der monetären Staatsfinanzierung verstoßen worden sei.
Karlsruhe hatte sodann den EuGH angerufen, um den Fall zu klären. Zu den Klägern gegen das Handeln der EZB zählten unter anderem Peter Gauweiler von der CSU, Bernd Lucke, der Gründer der AfD sowie der Berliner Professor Markus Kerber.
Die Kaufprogramme für Wertpapiere, die die EZB seinerzeit angestoßen hatte, waren mit dem Ziel initiiert worden, Geld leichter in den Markt zu pumpen und die Zinsen klein zu halten. Die Wirtschaft sollte damit stimuliert werden. Auch wollte man so die Inflation unterstützen.
Bereits im Jahre 2015 hatte der Europäische Gerichtshof entschieden, dass es grundsätzlich zulässig sei, Staatsanleihen anzukaufen. Nun ging es um die Frage, ob das Investitionsprogramm der EZB zulässig sei, bei dem inzwischen die Summe von mehr als zwei Billionen Euro in Wertpapiere des öffentlichen Sektors geflossen waren. Jeden Monat waren so Summen in Höhe eines zweistelligen Millionenbetrages zum Ankauf dieser Papiere geflossen.
Der EuGH war daraufhin vom Bundesverfassungsgericht gebeten worden, diesen Vorgang rechtlich zu bewerten. Kritiker hatten eingebracht, dass das Kaufprogramm die EZB zum größten Gläubiger der Euro-Staaten mache. Dadurch würde die Verschuldung einzelner Staaten finanziert werden.
Diese Auffassung teilte der EuGH nicht. Das Programm habe vielmehr das Ziel, eine Deflation zu verhindern. Zudem habe die EZB inzwischen ihren Ausstieg aus dem Ankaufsprogramm eingeläutet.