Gegen die Abschaffung des Solidaritätszuschlags, kurz Soli, klagt der Mittelstandsverband im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde. Nach dessen Ansicht ist das Ende des Solis, das für 90 Prozent der Steuerzahler zutreffen werde, nicht zulässig. Man würde mit dieser Entscheidung ganze Gruppen von Steuerzahlern bewusst in ihrer Position schlechter stellen. Das Finanzministerium kontert indes, denn dort hält man eine Teilabschaffung für verfassungskonform.
Im Jahre 2021 sollen 90 Prozent der Steuerzahler entlastet werden, denn für sie entfällt der Solidaritätszuschlag. Dies stößt aber auf Kritik beim Bundesverband der mittelständischen Wirtschaft. Die Reform greife nicht weit genug. Daher hat der Verband nun Verfassungsbeschwerde eingereicht und seine schon im Oktober gemachte Androhung jetzt umgesetzt.
Der Verband begründet diesen Schritt nun damit, dass die Teilabschaffung eine „bewusste Schlechterstellung“ bedeute, die „ganze Steuerzahlergruppen“ treffen würde. Dies würde gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen, der im Grundgesetz verankert sei. Zudem habe man seinerzeit den Solidaritätszuschlag bewusst als „befristete Ergänzungsabgabe“ eingeführt. Längst sei darauf aber eine reguläre Steuer geworden. Der 1991 eingeführte Soli sollte damals den Finanzierungsbedarf decken, der aus der deutschen Wiedervereinigung heraus resultierte. Er beträgt 5,5 % der Körperschafts- bzw. Einkommensteuer, aber seinen ursprünglichen Zweck, den Aufbau Ostdeutschlands zu unterstützen, erfüllte er zuletzt immer weniger. Stattdessen wurden die Einnahmen zu einem Großteil anderen Zwecken zugeführt. Ende 2019 aber sei der Solidarpakt II ausgelaufen. Damit habe auch der Soli endgültig seine Berechtigung verloren. Er müsse nun abgeschafft werden.
Der Vorsitzende des Verbandes findet hierzu deutliche Worte, wenn er fordert, dass der Soli sofort durch die Große Koalition für alle abzuschaffen sei. Dies nicht zu tun käme „einem moralischen Steuerbetrug an Mittelstand und Mittelschicht“ gleich. Auch ein Ehepaar aus Bayern klagt bereits gegen die vom Bundestag im November 2019 beschlossene teilweise Abschaffung und auch seitens der FDP regt sich Widerstand. Anders sieht es Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD). Er betonte in der Vergangenheit stets, dass der Gesetzentwurf mit der Verfassung konform sei.
Die Teilabschaffung des Solidaritätszuschlags bedeutet für den Bund Mindereinnahmen in Höhe von schätzungsweise 10,9 Milliarden Euro, die ab 2021 eintreten werden. 90 Prozent der Steuerzahlen zahlen dann keinen Soli mehr, während wohl 6,5 Prozent der Steuerzahler dann zumindest von einer Reduzierung profitieren können. Lediglich Topverdiener sollen weiter wie bislang üblich steuerlich veranlagt werden.